Mit der 36. StVO-Novelle gelten ab 1. Mai 2026 neue Regeln für E-Scooter:

  • Für E-Scooter-Lenkende besteht eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag (bei E-Bikes bis zum 14. Geburtstag).
  • E-Scooter müssen zukünftig auch mit Blinker und Klingel ausgestattet sein – auch vor dem 1.5.2026 gekaufte Geräte sind entsprechend nachzurüsten.
  • Die Promillegrenze bei E-Scootern sinkt auf 0,5‰ ( für E-Bikes und Fahrräder bleibt sie weiterhin bei 0,8‰).

Die betroffenen Unterrichtsvorschläge werden in Kürze entsprechend der rechtlichen Änderungen aktualisiert.